FAQs – Häufig gestellte Fragen
FAQs
Häufig gestellte FragenWie bewerbe ich mich um eine Wohnung?
Um sich für eine Wohnung zu bewerben, suchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen auf und definieren Ihren Wohnungswunsch gegenüber den Mitarbeiterinnen in der Abteilung "Wohnungsvermietung/Kundenservice". Alternativ füllen Sie bitte das Formular "Wohnungsbewerbung und Selbstauskunft" aus. Nach Ausdruck und Unterzeichnung schicken Sie uns das Formular per Post oder Telefax zu. Das Formular können Sie auch komfortabel direkt am Bildschirm ausfüllen.
Wie lang ist die Wartezeit für eine Wohnung?
Diese Antwort kann leider nicht konkret beantwortet werden. Die Wartezeit richtet sich nach der vorherrschenden Fluktuation bzw. nach Angebot und Nachfrage. Gegenwärtig ist der Wohnungsmarkt in Cuxhaven ausgeglichen, sodass wir Wohnungen in Einzelfällen zeitnahe anbieten können.
Muss ich vor einer Bewerbung um eine Wohnung schon Mitglied sein?
Nein, auch wenn Sie noch kein Mitglied sind, können Sie sich um eine Wohnung bei uns bewerben.
Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen?
Der Dauernutzungsvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden (siehe auch § 573c BGB).
Kann ich eine Wohnung nutzen, ohne Mitglied der Genossenschaft zu sein?
Nein. Grundsätzlich ist zur Nutzung einer Wohnung die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft erforderlich.
Wann endet die Mitgliedschaft bzw. wie kann ich diese kündigen?
Sie können die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30.09. eines Jahres schriftlich bei uns eingehen.
Was kostet ein Genossenschaftsanteil und wie viele Anteile muss ich erwerben?
Ein Genossenschaftsanteil kostet 250,00 €. Um Mitglied zu werden, müssen Sie mindestens einen Anteil (Pflichtanteil) zeichnen. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 15,00 €. Zwei weitere Genossenschaftsanteile sind bei Abschluss eines Dauernutzungsvertrages bzw. bei Überlassung einer Wohnung zu zeichnen. Die Geschäftsguthaben unserer Mieter lauten somit über insgesamt drei Geschäftsanteile (750,00 €).
Muss ich neben dem Erwerb der Mitgliedschaft eine Provision oder Mietkaution entrichten?
Nein, eine Provision muss nicht gezahlt werden. Eine Mietkaution ebenfalls nicht. Es sind lediglich drei Genossenschaftsanteile zu zeichnen.
Werden meine Genossenschaftsanteile verzinst?
Die Vertreterversammlung beschließt jährlich über die Verwendung des Jahresüberschusses und in diesem Zusammenhang auch über die Ausschüttung einer Dividende. In der Vergangenheit wurden die Genossenschaftsanteile ausnahmslos mit 4 % p.a. verzinst.
Werden die Geschäftsguthaben bei Auszug aus der Wohnung zurückgezahlt?
Soll das Geschäftsguthaben nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder ausgezahlt werden, muss neben der Wohnungskündigung die Mitgliedschaft gesondert gekündigt werden. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens erfolgt dann im darauffolgenden Jahr nach der Vertreterversammlung, welche zum Ende des ersten Halbjahres stattfindet.
Kann ich Genossenschaftsmitglied bleiben, auch wenn ich meine Wohnung kündige?
Ja, das können Sie. Die Kündigung der Wohnung begründet nicht automatisch auch die Kündigung der Mitgliedschaft. Wird die Mitgliedschaft nicht gekündigt, bleiben Sie weiterhin Mitglied der Genossenschaft.